Schutzkonzept gemäss COVID-19 Verordnung 2 für den Golfpark Zürichsee

Bei Betreten unserer Golfanlage gelten besondere Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen zum Infektionsschutz. Es gilt die COVID-19 Verordnung 2, in der am 29. April 2020 vom Bundesrat beschlossenen Fassung. Wir bitten Sie, diese Vorschriften vor Ihrem Besuch aufmerksam durchzulesen.

Gerne informieren wir Sie vorab, dass das Restaurant, welches ab dem 11.05.2020 geöffnet ist, selbstverständlich auch vor einer Golfrunde besucht werden darf.

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